Pflichten für Betreiber von Maschinen und Anlagen sind gesetzlich festgelegt. Als Betreiber von Maschinen und Anlagen müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, um die Sicherheit im Umgang mit Maschinen zu gewährleisten. Zu diesen Betreiberpflichten gehört, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Ergebnisse umsetzen.
Sie müssen konkrete Gefährdungen in Ihrem Betrieb ermitteln, beurteilen und dokumentieren – und sinnvolle und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen.
- Gefährdungen ermitteln gemäß BetrSichV
- Risiken beurteilen
- Erforderliche Maßnahmen benennen
- Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
- Ggf. Explosionsschutzdokument
- Umsetzen der Maßnahmen kontrollieren
- Maschinensicherheit und Maschinenabnahme
Wenn Sie Umbauten an Ihren Anlagen planen müssen Sie prüfen, ob Sie eine Änderung an den Anlagen vornehmen, die Einfluss auf die Sicherheit hat. Unter Umständen müssen Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren mit CE-Kennzeichnung durchführen.