Pflichten für Hersteller von Maschinen und Anlagen

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Pflichten für Hersteller von Maschinen und Anlagen sind gesetzlich festgelegt. Die Anforderungen gelten für Verkauf oder die eigene Verwendung Ihrer Maschine/Anlage. Sie müssen Maßnahmen treffen, damit die Anlage die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Zum Beispiel:

  • Maschinensicherheit und Maschinenabnahme sichern
  • Normen- und Richtlinienrecherche
  • Messungen und Prüfungen vornehmen (Lärmmessung, elektrische Sicherheit etc.)
  • Maßnahmen, damit die Maschine die für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt
  • Technische Unterlagen erstellen
  • Maßnahmen, damit die technischen Unterlagen verfügbar sind
  • Eine Risikobeurteilung für die Maschine vornehmen
  • Die Betriebsanleitung, die Wartungsanleitung etc. erstellen
  • Die Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen des Verwenderlandes zur Verfügung stellen
  • Die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
  • Die Maschinenrichtlinie und gegebenenfalls weitere Richtlinien beachten
  • Die erforderliche Konformitätserklärung ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt
  • Die CE-Kennzeichnung anbringen
  • Bei einer unvollständigen Maschine das entsprechende Verfahren abschließen
  • Kennzeichnungen und Sicherheitskennzeichnungen an der Maschine anbringen