Pflichten für Hersteller von Maschinen und Anlagen sind gesetzlich festgelegt. Die Anforderungen gelten für Verkauf oder die eigene Verwendung Ihrer Maschine/Anlage. Sie müssen Maßnahmen treffen, damit die Anlage die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Zum Beispiel:
- Maschinensicherheit und Maschinenabnahme sichern
- Normen- und Richtlinienrecherche
- Messungen und Prüfungen vornehmen (Lärmmessung, elektrische Sicherheit etc.)
- Maßnahmen, damit die Maschine die für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt
- Technische Unterlagen erstellen
- Maßnahmen, damit die technischen Unterlagen verfügbar sind
- Eine Risikobeurteilung für die Maschine vornehmen
- Die Betriebsanleitung, die Wartungsanleitung etc. erstellen
- Die Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen des Verwenderlandes zur Verfügung stellen
- Die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
- Die Maschinenrichtlinie und gegebenenfalls weitere Richtlinien beachten
- Die erforderliche Konformitätserklärung ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt
- Die CE-Kennzeichnung anbringen
- Bei einer unvollständigen Maschine das entsprechende Verfahren abschließen
- Kennzeichnungen und Sicherheitskennzeichnungen an der Maschine anbringen