Prüfpflichtige Arbeitsmittel sind bestimmte Arbeitsmittel, die nach Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden müssen. Die Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel umfasst: Prüfung und Dokumentation.
Prüfungen sind zum Beispiel wiederkehrend notwendig für:
- Leitern
- Regale bzw. Lagereinrichtungen
Was sind wiederkehrende Prüfungen?
Wiederkehrende Prüfungen sind die regelmäßigen Prüfungen von bestimmten Arbeitsmitteln. Die rechtliche Grundlage ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass der Betreiber Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln durchführen muss. Der Betreiber muss diese Prüfungen veranlassen. Der Betreiber ist auch dafür verantwortlich, dass die beauftragte Person eine „befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist.
Warum Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel durch eine befähigte Person?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber bestimmte Arbeitsmittel von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen. Eine zur Prüfung befähigte Person ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Durch:
- Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit