Was für Sie wichtig ist
Involvierte Mitarbeiter im Unternehmen erhalten fortgeschrittenes Wissen zu vielen Aspekten der Maschinenrichtlinie und dem rechtssicheren Inverkehrbringen und/oder Betreiben von Maschinen. Folgende Themen/Fragen im Hinblick auf die Maschinenrichtlinie können beantwortet werden:
- Bewertung der Maschine auf CE-Konformität vor Übergabe vom Hersteller an den Betreiber
- Prüfung von neuen und gebrauchten Maschinen auf Maschinensicherheit gemäß Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Maschinenabnahme
- Prüfung von Maschinen vor erstmaliger Benutzung / dauerhafter Nutzung
- Maschinenbewertung – Bewertung von Maschinen aus dem Bestand, nach Umbau etc.
- Dokumentation der Maschinenbewertung als mitgeltende Unterlage für die Gefährdungsbeurteilung
Seminar Maschinenrichtlinie für Fortgeschrittene – versteckte Anforderungen an Hersteller und Betreiber
Wichtiges zum Thema
Für Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen gibt eine Fülle an Herstellerpflichten/Betreiberpflichten – an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen, die Unternehmen beachten müssen. Im Mittelpunkt stehen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Zentrales „Nachschlagewerk“ ist die Maschinenrichtlinie. Hier ist festgelegt, welche technischen Unterlagen zwingend erstellt und dokumentiert werden müssen. Manche Anforderungen sind erst auf den zweiten Blick erkennbar oder sind indirekt an andere Anforderungen gebunden. Diese „versteckten“ Anforderungen bergen Haftungsrisiken, die Hersteller und Betreiber von Maschinen durch Vorsorge vermeiden können. Das Seminar unterstützt Sie dabei, wichtige Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erkennen und damit zu arbeiten. Ziel ist: In Ihrem Unternehmen werden alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie rechtssicher umgesetzt.
Rechtliche Grundlagen
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Produktsicherheitsgesetz ProdSG
- Betriebssicherheitsverordnung BetrSich