Der Workshop Maschinensicherheit – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen wendet sich an Hersteller und/oder Betreiber von Maschinen. Der Workshop hat das Ziel, Ihr Unternehmen bei dem rechtssicheren Inverkehrbringen und/oder Betreiben von Maschinen zu unterstützen.
Wichtige Inhalte im Workshop Maschinensicherheit – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen
Wichtige Inhalte sind die Risikobeurteilung, gefordert von der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sowie normgerechte Schutzmaßnahmen und die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.
Je nach Ihrem konkreten Bedarf setzen wir gemeinsam mit Ihnen Lernziele fest. Möglich ist zum Beispiel, dass wir zunächst Grundwissen zu der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 und/oder der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vermitteln und anschließend mit Ihnen Ihre notwendigen firmeninternen Prozesse erarbeiten.
Schwerpunkte im Workshop Maschinensicherheit – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen
- Rechtliche Grundlagen für den Bereich Maschinensicherheit
- Herstellerpflichten und Betreiberpflichten
- Anforderungen an Hersteller und Betreiber aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Produktsicherheitsgesetz ProdSG, Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
- Iterativer Prozess zur Risikominderung
- Normgerechte Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
- Funktionale Sicherheit gemäß DIN EN ISO 13849
- Einführung der Software SISTEMA
- Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
Den Workshop Maschinensicherheit – Inverkehrbringen von Maschinen – Betreiben von Maschinen stimmen wir individuell auf Ihren betriebsinternen Bedarf ab.
Der Workshop findet auf Wunsch in Ihrem Unternehmen statt oder in unseren Schulungsräumen.
Workshop Maschinensicherheit – INDIVIDUELL
Wichtiges zum Thema
Wann ist eine Maschine sicher? Von Maschinensicherheit kann man ausgehen, wenn die Maschine alle Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Maschinensicherheit in Europa bedeutet konkret: Die Maschine muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unter Umständen weiterer europäischer Richtlinien erfüllen. Über 80 europäische Normen befassen sich im Umfeld des Maschinenbaus direkt mit Maschinensicherheit. Die Hersteller müssen auf dem Stand der Technik alle Gefährdungen und Anwendungsfälle berücksichtigen, um Maschinensicherheit zu gewährleisten. Das Thema Maschinensicherheit nimmt den Hersteller von der Konstruktion über das Herstellen bis zum auf dem Markt Bereitstellen von Maschinen in die Pflicht.
Rechtliche Grundlagen
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / EU-Maschinenverordnung
- Produktsicherheitsgesetz ProdSG
- Betriebssicherheitsverordnung BetrSich
- Produkthaftungsgesetz ProdHaftG
- Marktüberwachungsbehörden (BauA, Informationssystem ICSMS etc.)
- Richtlinien und Vorschriften zu Arbeitssicherheit (ArbSchG etc.)