Was für Sie wichtig ist
Qualifiziert geschulte Brandschutzhelfer unterstützen Ihr Unternehmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen bei Bränden. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern, damit Sie alle Forderungen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie der DGUV Information 205-023 erfüllen.
Die Brandschutzhelfer-Schulung theoretisch und praktisch gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beinhaltet die qualifizierte theoretische und praktische Unterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort in Ihrem Betrieb oder die Schulung zum Brandschutzhelfer in unseren Schulungsräumen sowie auf unserem Gelände.
Brandschutzhelfer-Schulung theoretisch und praktisch
Wichtiges zum Thema
Gemäß Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sorgen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. „konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten“ (ASR A2.2, 1). Sie fordert, dass der Arbeitgeber „eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.“ (ASR A2.2, 6.2). Mindestens 5 Prozent der Mitarbeiter eines Betriebs müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsstättenverordnung
- DGUV Information 205-023 und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“