Die Brandschutzhelfer-Schulung theoretisch und praktisch nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 unterstützt bei der Unfallverhütung bei Bränden.

Was für Sie wichtig ist

Qualifiziert geschulte Brandschutzhelfer unterstützen Ihr Unternehmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen bei Bränden. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern, damit Sie alle Forderungen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie der DGUV Information 205-023 erfüllen.

Die Brandschutzhelfer-Schulung theoretisch und praktisch gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beinhaltet die qualifizierte theoretische und praktische Unterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort in Ihrem Betrieb oder die Schulung zum Brandschutzhelfer in unseren Schulungsräumen sowie auf unserem Gelände.

Brandschutzhelfer-Schulung theoretisch und praktisch

Informationen

Akademie – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – arbeitssicherheit@adt-zielke.com

Ziel

Schulung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern gemäß den Forderungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Vermeidung von Unfällen bei Bränden in Ihrem Betrieb

Zielgruppe

Beschäftigte im operativen Tätigkeitsbereich eines Unternehmens mit Ortskenntnissen in ihrem Arbeitsbereich

Hinweis

Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten eines Betriebs müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Wir schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu Evakuierungshelfern. Inhouse. Bitte fragen Sie uns.

Veranstaltungstyp

Schulung/Seminar

Methodik: Fachvortrag kombiniert mit Beispielen aus der Praxis und Erfahrungsberichten sowie einer Diskussionsrunde. Praktische Übungen (Löschübungen)

Prüfung: Nicht vorgesehen – Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Themen/Inhalte

Die Schulung zum Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer beinhaltet die qualifizierte theoretische und praktische Schulung Ihrer Mitarbeiter in unserer Akademie oder vor Ort in Ihrem Betrieb.

Theoretischer Teil:

Power Point Darstellung mit mündlicher Erörterung

Brandklassen

vorhandenes Gefahrenpotential

Löschmittel

Feuerlöscher, Arten im Betrieb und Wirkungsweise

Umgang mit Feuerlöschern

Verhalten im Brandfall

Brandmeldeanlage (soweit vorhanden)

Erörterung der Hausinternen Brandschutzanweisung (soweit vorhanden)

Flucht und Rettungsplan

Kennzeichen

Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst

Themengebiet Evakuierung

Hierfür ist ein Besprechungsraum mit einer weißen Wand und 230 V Stromanschluss, für den Anschluss unseres Beamers,  erforderlich.

Praktischer Teil:

Übung mit Feuerlöschern mittels eines Feuerlöschtrainers

Umgang mit dem wassergefüllten Feuerlöscher

Ablöschen eines „Papierkorb-Brandes“ je einmal durch die Teilnehmer

Wirkung beim Löschversuch mit Wasser

Hinweis, falls die Schulung in Ihrem Betrieb stattfinden soll: Für die praktische Übung ist eine ebene Freifläche von mindestens 10 x 10 Meter, die nicht überdacht oder überwachsen ist, erforderlich. Es sollten in der Nähe ein 230 V Stromanschluss sowie ein Wasseranschluss vorhanden sein.

Termine

  • Freitag, 21. Juni 2024 – 9:00-12:00 Uhr
  • Freitag, 13. September 2024 – 9:00-12:00 Uhr
  • Freitag, 18. Oktober 2024 – 9:00-12:00 Uhr

(alle Termine ohne Gewähr)

Termine für Gruppen und inhouse auf Anfrage

 Dauer: 1/2 Tag

Ort

Akademie ADT-Zielke Standardization GmbH & Co. KG, Rummelsburger Straße 94, 22147 Hamburg

Inhouse auf Anfrage

Preis

119,00 EUR zzgl. MwSt. je TN inklusive Löschübungen

3 Unterrichtseinheiten je Tag / 1/2 Tag

Preise für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Wichtiges zum Thema

Gemäß Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sorgen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. „konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten“ (ASR A2.2, 1). Sie fordert, dass der Arbeitgeber „eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.“ (ASR A2.2, 6.2). Mindestens 5 Prozent der Mitarbeiter eines Betriebs müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsstättenverordnung
  • DGUV Information 205-023 und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“