Seminar Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

Mit dem Seminar Sicherheitsbeauftragte (Sibe) qualifizieren Sie Ihr Team nachhaltig. Sibe übernehmen eine wichtige Rolle in der Unfallvermeidung und erfolgreichen Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens. Unternehmen sind für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört auch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.

Wir schulen Ihre ausgewählten Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten – kompetent und praxisnah, gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001. Mit: Grundausbildung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch.

Gerne informieren wir Sie:

  • Müssen Sie Sicherheitsbeauftragte bestellen und wenn ja, wie viele?
  • Welche Beschäftigte sollten Sie auswählen?
  • Was beinhaltet eine Schulung zur/zum Sicherheitsbeauftragten?
  • Lohnt sich für Sie eine Inhouse-Schulung?

Bestellen von Sicherheitsbeauftragten

Ein Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Anzahl ergibt sich aus den Kriterien des § 20 der DGUV Vorschrift 1.

Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich und ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand tätig. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt während der Arbeitszeit.

Sicherheitsbeauftragte müssen über Orts-, Fach- und Sachkenntnisse in ihrem Arbeitsbereich verfügen. Auswahlwahlkriterien für Sibe können sein:

  • Akzeptanz unter den Kollegen und Kolleginnen
  • Sozialkompetenz, gute Beobachtungsgabe
  • Berufserfahrung
  • Fachkunde im Zuständigkeitsbereich
  • Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Arbeitsschutz

Seminar Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB und DGUV – Grundausbildung

Informationen

Akademie – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – akademie@adt-zielke.com

Ziel

Schulung von Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten gemäß den Forderungen von SGB und DGUV.

Unfälle vermeiden und Arbeitsqualität in Ihrem Unternehmen erhöhen.

Zielgruppe

Beschäftigte im operativen Tätigkeitsbereich eines Unternehmens mit Orts-, Fach-, und Sachkenntnissen in ihrem Arbeitsbereich sowie Beschäftigte, die in ihrem Betrieb zu Sicherheitsbeauftragten bestellt sind oder bestellt werden sollen.

Hinweis

Ein Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Anzahl ergibt sich aus den Kriterien des § 20 der DGUV Vorschrift 1.

Veranstaltungstyp

Schulung/Seminar

Methodik: Fachvortrag kombiniert mit Beispielen aus der Praxis und Erfahrungsberichten sowie einer Diskussionsrunde.

Prüfung: Nicht vorgesehen – Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Themen/Inhalte

Inhalte gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001.

Weitere Informationen siehe unten auf dieser Seite unter Themen/Inhalte Grundausbildung.

Termine

Termine auf Anfrage

(alle Termine ohne Gewähr)

Termine für Gruppen und inhouse auf Anfrage

 Dauer: 2 Tage

Ort

Akademie ADT-Zielke Standardization GmbH & Co. KG, Rummelsburger Straße 94, 22147 Hamburg

Inhouse auf Anfrage

Preis

599,00 EUR zzgl. MwSt. je TN inklusive Mittagessen und Handout

8 Unterrichtseinheiten je Tag

Preise für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Seminar Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB und DGUV – Fortbildung

Informationen

Akademie – Nicole Kuhnke – Telefon +49 40 5238871-26 – akademie@adt-zielke.com

Ziel

Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten gemäß den Forderungen von SGB und DGUV und aktuellen Vorschriften.

Unfälle vermeiden und Arbeitsqualität in Ihrem Unternehmen erhöhen.

Erfolgreiche Arbeitsschutzorganisation durch geschulte Sicherheitsbeauftragte – mit Kenntnissen im Bereich Arbeitssicherheit auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Beschäftigte, die in ihrem Unternehmen zu Sicherheitsbeauftragten bestellt sind.

Hinweis

Die Fortbildung baut auf der Grundausbildung auf und kann erst nach Teilnahme an einer Grundausbildung besucht werden.

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig. Empfohlen: Alle 2 Jahre.

Veranstaltungstyp

Schulung/Seminar

Methodik: Fachvortrag kombiniert mit Beispielen aus der Praxis und Erfahrungsberichten sowie einer Diskussionsrunde.

Prüfung: Nicht vorgesehen – Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Themen/Inhalte

Inhalte gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001.

Aktuelles zu Gesetzen, DGUV-Regelwerken, Normen und technischen Regeln in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Praxisbeispiele zu Gefahren und Gefährdungen bei der Arbeit und beim Umgang mit Arbeitsmitteln

Stand der Technik

Neuerungen beim Umgang mit Gefahrenquellen wie Gefahrstoffen, Feuer, Lärm

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für Erfolge im Arbeitsschutz

Erfolgreiche Kommunikation zwischen Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Führungskräften

Auffrischen von Themen aus der Grundausbildung (Themen/Inhalte Grundausbildung siehe unten auf dieser Seite)

Termine

Termine auf Anfrage

(alle Termine ohne Gewähr)

Termine für Gruppen und inhouse auf Anfrage

 Dauer: 1 Tag

Ort

Akademie ADT-Zielke Standardization GmbH & Co. KG, Rummelsburger Straße 94, 22147 Hamburg

Inhouse auf Anfrage

Preis

499,00 EUR zzgl. MwSt. je TN inklusive Mittagessen und Handout

8 Unterrichtseinheiten je Tag

Preise für Gruppen und inhouse auf Anfrage

Wichtiges zum Thema

Sicherheitsbeauftragte haben klar definierte Aufgaben im Unternehmen. Sie unterstützen Unternehmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Sibe sollen Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen, darauf reagieren und beobachten, ob Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und eingesetzt werden.

Sibe ersetzen nicht Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztin/Betriebsarzt, sollen aber eng mit ihnen zusammenarbeiten.

  • Unterstützung des Unternehmens bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (siehe § 22 Abs. 2 SGB VII), besonders
  • Prüfen der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
  • Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen

Rechtliche Grundlagen

Sicherheitsbeauftragte müssen auf Grundlage der folgenden Gesetze und Vorschriften bestellt werden.

  • § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
  • § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“

Seminar Sicherheitsbeauftragte SGB und DGUV – Themen/Inhalte Grundausbildung

  • Anforderungen gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
  • Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Arbeitsschutz
  • Grundlagen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
    Stellung, Aufgaben und Rechte der Sicherheitsbeauftragten
  • Rechte und Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger
  • Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb
  • Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
  • Bewerten von Unfall- und Gesundheitsgefahren, Gefährdungsbeurteilung
  • Sichere Arbeitsmittel und sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Schutzmaßnahmen zum Vermeiden von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Sicherheitsdatenblätter
  • Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
  • Verkehrssicherheit, Stolpern und Stürzen, Arbeiten in der Höhe
  • Flucht- und Rettungswege
  • Arbeitsmedizin und Erste Hilfe
  • Lärmschutz und Ergonomie
  • Brandschutz und Explosionsschutz
  • Gefahrstoffe / GefStoffV
  • Risiken durch Fremdfirmen

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