Seminar Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Mit dem Seminar Sicherheitsbeauftragte (Sibe) qualifizieren Sie Ihr Team nachhaltig. Sibe übernehmen eine wichtige Rolle in der Unfallvermeidung und erfolgreichen Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens. Unternehmen sind für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört auch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
Wir schulen Ihre ausgewählten Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten – kompetent und praxisnah, gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001. Mit: Grundausbildung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch.
Gerne informieren wir Sie:
- Müssen Sie Sicherheitsbeauftragte bestellen und wenn ja, wie viele?
- Welche Beschäftigte sollten Sie auswählen?
- Was beinhaltet eine Schulung zur/zum Sicherheitsbeauftragten?
- Lohnt sich für Sie eine Inhouse-Schulung?
Bestellen von Sicherheitsbeauftragten
Ein Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Anzahl ergibt sich aus den Kriterien des § 20 der DGUV Vorschrift 1.
Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich und ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand tätig. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt während der Arbeitszeit.
Sicherheitsbeauftragte müssen über Orts-, Fach- und Sachkenntnisse in ihrem Arbeitsbereich verfügen. Auswahlwahlkriterien für Sibe können sein:
- Akzeptanz unter den Kollegen und Kolleginnen
- Sozialkompetenz, gute Beobachtungsgabe
- Berufserfahrung
- Fachkunde im Zuständigkeitsbereich
- Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Arbeitsschutz
Seminar Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB und DGUV – Grundausbildung
Seminar Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB und DGUV – Fortbildung
Wichtiges zum Thema
Sicherheitsbeauftragte haben klar definierte Aufgaben im Unternehmen. Sie unterstützen Unternehmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Sibe sollen Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen, darauf reagieren und beobachten, ob Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und eingesetzt werden.
Sibe ersetzen nicht Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztin/Betriebsarzt, sollen aber eng mit ihnen zusammenarbeiten.
- Unterstützung des Unternehmens bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (siehe § 22 Abs. 2 SGB VII), besonders
- Prüfen der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
- Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
Rechtliche Grundlagen
Sicherheitsbeauftragte müssen auf Grundlage der folgenden Gesetze und Vorschriften bestellt werden.
- § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
Seminar Sicherheitsbeauftragte SGB und DGUV – Themen/Inhalte Grundausbildung
- Anforderungen gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
- Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Arbeitsschutz
- Grundlagen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Stellung, Aufgaben und Rechte der Sicherheitsbeauftragten - Rechte und Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger
- Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb
- Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
- Bewerten von Unfall- und Gesundheitsgefahren, Gefährdungsbeurteilung
- Sichere Arbeitsmittel und sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln
- Schutzmaßnahmen zum Vermeiden von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Sicherheitsdatenblätter
- Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
- Verkehrssicherheit, Stolpern und Stürzen, Arbeiten in der Höhe
- Flucht- und Rettungswege
- Arbeitsmedizin und Erste Hilfe
- Lärmschutz und Ergonomie
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Gefahrstoffe / GefStoffV
- Risiken durch Fremdfirmen