Das Seminar Befähigte Person Leitern und Tritte prüfen vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person Leitern und Tritte in Unternehmen zu prüfen. Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von einer Befähigten Person überprüft werden.
Was für Sie wichtig ist
Als Befähigte Person Leitern und Tritte sind Sie qualifiziert, diese Arbeitsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.
Sie verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse zu Prüfung und Umgang mit Leitern und Tritten – gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2.
Sie können eigenständig erforderliche Prüfungen, deren Umfang und Fristen festlegen und die Prüfungen dokumentieren.
Nach dem Seminar Befähigte Person: Leitern und Tritte prüfen kennen Sie Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person, Anforderungen an Leitern und Tritte, Wartung, Instandhaltung und Reparaturen sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern und Tritten.
Seminar Befähigte Person Leitern und Tritte
Wichtiges zum Thema
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass bestimmte Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen, das betrifft zum Beispiel Leitern und Tritte. Die Unternehmensleitung muss dafür eine Befähigte Person beauftragen. Die Befähigte Person muss Leitern und Tritte auf deren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
- Prüfung durchführen und dokumentieren
- Prüfbuch führen
- Art, Umfang, Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen